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Förderung durch den Gesetzgeber

Der Aufbau einer Photovoltaikanlage wird aufgrund der vielen Vorzüge durch den Gesetzgeber gefördert. Das Investitionsrisiko soll dadurch für den privaten Betreiber gemindert werden.

 

20 Jahre lang – so ist es im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt – muss der Strom vom lokalen Energieanbieter aufgekauft werden.

 
Verschiedene Euroscheine mit TaschenrechnerZiel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. Dabei wird die Abnahme bzw. Vergütung des aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms durch den Netzbetreibers geregelt. Unter das EEG fallen: Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse. Weitere Infos zu diesem Thema finden auf den Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - BMU
 

Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.04.2012 an das Netz gehen, werden wie folgt vergütet:

  1. Freiflächenanlagen bis 10 MWp: 13,50 Cent/kWh
  2. Anlagen auf oder an Gebäuden bis 10 kWp: 19,50 Cent/kWh
  3. Anlagen auf oder an Gebäuden bis 40 kWp: 18,50 Cent/kWh

  4. Anlagen auf oder an Gebäuden bis 1.000 kWp: 16,50 Cent/kWh
  5. Anlagen auf oder an Gebäuden bis 10 MWp: 13,50 Cent/kWh

Die Vergütungssätze werden ab 01.05.2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt (Basisdegression) und marktabhängig quartalsweise angepasst. Eine monatliche Anpassung erfolgt erstmals zum 01.11.2012 aufgrund des Zubaus in den Monaten Juli bis September 2012, hochgerechnet auf 1 Jahr.

 

Alle Angaben zum EEG unter Vorbehalt.

 

Weitere Informationen: www.erneuerbare-energien.de. Die aktuellen Vergütungssätze finden sie hier.

 

Wir informieren Sie darüber, welche Förderung für Sie in Frage kommt, was Sie bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz beachten müssen und welche Voraussetzungen Sie dafür mitbringen sollten.

 

 



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