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Zur Anpassung der Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wurde im Deutschen Bundestag am 29. März 2012 Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Die sogenannte PV-Novelle wurde am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft getreten.
Übersicht Vergütung für Einspeisung ab dem 1. April 2012:
Für Dachanlagen gibt es vier Größenklassen
Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen mit einer Leistung von über 10 MW ist für den Leistungsanteil über 10 MW keine Einspeisevergütung vorgesehen.
Installierte Anlagenleistung | Dachanlagen | Freiflächenanlagen |
bis 10 kW | 19,50 Cent/kWh |
13,50 Cent/kWh |
bis 40 kW | 18,50 Cent/kWh | |
bis 1.000 kW | 16,50 Cent/kWh | |
bis 10 MW | 13,50 Cent/kWh |
Die Vergütungssätze werden ab 01.05.2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt (Basisdegression) und marktabhängig quartalsweise angepasst. Eine monatliche Anpassung erfolgt erstmals zum 01.11.2012 aufgrund des Zubaus in den Monaten Juli bis September 2012 - auf 1 Jahr hochgerechnet.
Einführung des Marktintegrationsmodells
Dieses beinhaltet, dass pro Jahr nur ein gewisser Prozentsatz (bei Anlagen bis 10 kW 80%, bei Anlagen bis 1.000 kW 90%, bei Anlagen bis 10 MW 100%) der jährlich erzeugten Strommenge vom Versorger vergütet wird. Da der durchschnittliche Strompreis erstmalig höher ist als die Einspeisevergütung, entfällt ab April 2012 der Eigenverbrauchsbonus. Somit ist eine Anlage umso rentabler, je höher der Anteil an eigenverbrauchtem Solarstrom ist.
Alle Angaben zum EEG unter Vorbehalt und ohne Gewähr.
Weitere Informationen zum Thema
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oder unter www.erneuerbare-energien.de
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